Richtlinie 2000
Der Kampf um die Selbsthilfe als Kampf um das Überleben.
Der „Arbeitskreis Berliner Selbsthilfeprojekte im Altbau“ vernetzt
seit 20 Jahren Bewohner – Selbsthilfeprojekte und Projektträger integrierter
wohnungspolitischer Zielsetzung. 2000/2001 vertreten wir rund 20 Bewohnergruppen
und –initiativen.
Der Anlaß
Das Berliner Wohnungsbauförderprogramm "Wohnungspolitische Selbsthilfe"
droht durch zu geringe Ausstattung, Zurückhaltung von Mitteln und
Verschlechterung der Konditionen seine Wirkung und sein Profil einzubüßen.
Die Berliner Sparpolitik läuft hier wichtigen sozial- und wohnungspolitischen
Zielsetzungen entgegen. Der Finanzsenator hat in einer Stellungnhame die
Erhöhung des Eigenanteils auf 40% der Kosten verlangt.
Bürger - Engagement ohne Unterstützung
Gerne wird insbesondere in Zeiten knapper öffentlichen Gelder
und dem damit verbundenen Abbau sozialer Sicherungssysteme von der Politik
an das besondere Engagement der Bürger und die Bereitschaft, sich
über Selbsthilfe an der Gemeinwesenarbeit zu beteiligen, appelliert.
In der Berliner Stadterneuerung wird dies durch die Installation eines
"Quartiersmanagements" für sozial und städtebaulich besonders
gefährdete Stadtteile besonders deutlich.
Diese "Quartiersmanager" haben insbesondere die Aufgabe, diese Bereitschaft
der Menschen zur Selbsthilfe zu aktivieren und zu fördern. Dem entgegen
steht der derzeitige Versuch, ein wichtiges Programm zur Förderung
der Selbsthilfebereitschaft und der damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen
Stabilisierung der Quartiere zu demontieren.
Das Selbsthilfe – Förderprogramm: Kleine Förderung mit
großer Wirkung
Das Berliner Förderprogramm "Bauliche Selbsthilfe" verfolgte seit
1981 mit über 300 geförderten Projekten das Ziel, eben dieses
Engagement von Menschen zu fördern. Zuschüsse zur Sanierung von
Gebäuden mit dem Zweck "die sozialverträgliche und weitestgehend
einvernehmliche Durchführung von umfangreichen baulichen Maßnahmen,
die zur Erreichung der Ziele der behutsamen Stadterneuerung erforderlich
sind und bei denen bauliche Eigenleistungen durch Selbsthilfe erbracht
werden.", ermöglichten synergetisch hoch wirksame Projekte.
Dabei wurden insbesondere Gruppen und Träger, die "die Gründung
oder Erweiterung von Wohnungsgenossenschaften im Altbau fördern, preiswerten
Wohnraum langfristig erhalten und unter Beachtung genossenschaftlicher
Grundsätze nutzen, bewirtschaften und verwalten, die Wohnbedürfnisse
besonderer Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes berücksichtigen, die
Ziele der behutsamen Stadterneuerung mit sozialpädagogischen, gesundheits-
und sozialpolitischen, frauenpolitischen, kulturellen, beschäftigungspolitischen
und Initiativen zur beruflichen Qualifizierung verknüpfen," und die
letztendlich "die Eigeninitiative der Bewohner fördern und mangelndes
Eigenkapital durch bauliche Eigenleistungen weitgehend kompensieren", unterstützt.
Sowohl diese Zitate aus der zugrundeliegenden Förderrichtlinie,
als auch jedes einzelne Projekt zeigen deutlich, daß es sich bei
diesem Programm um weit mehr, als nur die Förderung von baulichen
Maßnahmen, die für sich schon wichtig genug sind, geht. Leider
ist die Verknüpfung von wohnungs- mit sozialpolitischen Anliegen eher
eine Randerscheinung im deutschen Metropolen. Das Selbsthilfe – Programm
aber hat sich seit fast 20 Jahren trotz seiner in Relation zu anderen Stadterneuerungskontingenten
budgetmäßig geringen Ausstattung als ein unverzichtbares Instrument
der sozialen Stadterneuerung erwiesen. Neben den sozialpolitischen Wirkungen,
werden hier vor allem Häuser liebevoll saniert, die für eine
wirtschaftlich motivierte Investition schon längst viel zu verfallen
sind.
Sensibilität und Kontinuität sind wichtige Eckpfeiler
Alle diese Projekte werden von Personen und Institutionen initiiert
und getragen, die über umfangreiche soziale, jedoch meist über
sehr geringe wirtschaftliche Ressourcen verfügen. Gerade deswegen
ist es besonders wichtig, daß ein gewisses Vertrauen in die Verfügbarkeit
dieses Programms besteht. Die Entwicklung solcher Projekte (Grundstückserwerb,
Gruppenorganisation, Bauplanung, Eigenkapitalbeschaffung, Finanzierung
laufender Kosten, inhaltliche Konzeptionierung etc.) nimmt in der Regel
einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch. Auf die Änderung der
bestehenden Grundlagen regieren solche Projekte besonders sensibel. Umplanungen
oder Neuorientierungen mögen für klassische Investoren bereits
ein Problem sein, sie bedeuten für Selbsthilfeprojekte nicht selten
das Aus. Es ist daher eine Kontinuität in der Bereitstellung von Mitteln
und dem Förderreglement notwendig, die der Bedeutung und der Sensibilität
der Projekte entspricht.
Effektiver Mitteleinsatz
Bislang werden von den Projekten Eigenleistungen zwischen 15% und 25%
der Baukosten sowie die Aufnahme eines Förderdarlehens von 40% erwartet.
Bei Vorhaben, die sich oft in Millionengrößen abspielen, bedeutet
dies bereits eine Belastung, die sich am Rande des mit der Muskerlhypothek
leistbaren befindet. Die Höhe der Baukosten ist dabei oftmals dem
sehr schlechten Zustand der Häuser geschuldet. Die eigentliche Effizienz
entsteht während des Bauprozesses und wirkt danach in funktionierenden
sozialen Netzen. Wie viele schon zwanzig Jahre fertiggestellten Projekte
zeigen, wirkt die Förderung familienfreundlich. Erziehungsarbeit mit
Gruppenanschluß erleichtert oftmals Müttern und Vätern
die Aufrechterhaltung der beruflichen Integration. Für Alleinerziehende
ist das Projekt oft die Rettung.
Aktuelle Entwicklungen & Forderungen
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Mitzeichnung des vom
Bausenator vorgelegten Richtlinieneentwurfs zur Novellierung 2000 verweigert
und angeregt, eher die "Zielgruppe der Besserverdienenden" mit Förderangeboten
anzusprechen und den Eigenanteil auf 40% der förderfähigen Baukosten
zu erhöhen und den anteiligen Baukostenzuschuß auf 20% zu vermindern.
Der Arbeitskreis wertet dieses als Angriff auf die Bürgerbeteiligung
in der Stadterneuerung: Wenn der Eigenanteil in der Förderung nicht
mehr durch die Muskelhypothek gedeckt werden kann, sind nur noch Investorenprojekte
möglich. Für uns gilt die geförderte bauliche Selbsthilfe
dann als abgeschafft.
Das Anliegen, "mangelndes Eigenkapital durch bauliche Eigenleistungen
weitgehend kompensieren" zu wollen, hat sowohl seine technischen als auch
sozialen Grenzen.
DER AKS SPRICHT SICH DEUTLICH GEGEN ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIE,
INSBESONDERE EINE ERHÖHUNG DES EIGENANTEILS AUS!
Die bauliche Selbsthilfe braucht die Hilfe des Abgeordnetenhauses,
damit sich folgende Eckwerte in einer „Richtlinie 2000“ wiederfinden:
1. Der Eigenanteil in der Förderung soll weiter nicht mehr als
20% der förderfähigen Kosten betragen. Die Muskelhypothek muß
leistbar bleiben.
2. Aufwendungszuschüsse sollen anfangs den tatsächlich zu
leistenden Kapitaldiensten aus dem Förderdarlehen entsprechen.
3. Für MieterInnen als Erwerber soll sich die Förderung an
der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Projekte orientieren.
Erwerbskosten sollten dann anrechenbar sein.
4. Zur Sicherstellung dessen, daß vorzugsweise gemeinwesenorientierte
bzw. genossenschaftliche Projekte gefördert werden, sollte die Prioritätensetzung
in der Förderung mit Hilfe eines Beratungsausschusses für Selbsthilfe
aus Bezirksvertretern, Mieterberatern, den Gebietsbetreuern, den Betroffenenräten,
des AKS und der Senatsverwaltung sowie den Beauftragten stattfinden. Hier
wäre auch in Bezug auf die Belegrechte zwischen Projektinteressen
und Bezirken zu moderieren.
Wir apellieren an Senat und Abgeordnetenhaus, laßt den Bürgern
Berlins die Chance zur Mitarbeit. Wir wollen weiter gemeinsam eine lebenswerte
Stadt gestalten. |