Richtlinie 2000 
Der Kampf um die Selbsthilfe als Kampf um das Überleben.
Der „Arbeitskreis Berliner Selbsthilfeprojekte im Altbau“ vernetzt seit 20 Jahren Bewohner – Selbsthilfeprojekte und Projektträger integrierter wohnungspolitischer Zielsetzung. 2000/2001 vertreten wir rund 20 Bewohnergruppen und –initiativen.

Der Anlaß
Das Berliner Wohnungsbauförderprogramm "Wohnungspolitische Selbsthilfe" droht durch zu geringe Ausstattung, Zurückhaltung von Mitteln und Verschlechterung der Konditionen seine Wirkung und sein Profil einzubüßen. Die Berliner Sparpolitik läuft hier wichtigen sozial- und wohnungspolitischen Zielsetzungen entgegen. Der Finanzsenator hat in einer Stellungnhame die Erhöhung des Eigenanteils auf 40% der Kosten verlangt.

Bürger - Engagement ohne Unterstützung
Gerne wird insbesondere in Zeiten knapper öffentlichen Gelder und dem damit verbundenen Abbau sozialer Sicherungssysteme von der Politik an das besondere Engagement der Bürger und die Bereitschaft, sich über Selbsthilfe an der Gemeinwesenarbeit zu beteiligen, appelliert. 
In der Berliner Stadterneuerung wird dies durch die Installation eines "Quartiersmanagements" für sozial und städtebaulich besonders gefährdete Stadtteile besonders deutlich. 
Diese "Quartiersmanager" haben insbesondere die Aufgabe, diese Bereitschaft der Menschen zur Selbsthilfe zu aktivieren und zu fördern. Dem entgegen steht der derzeitige Versuch, ein wichtiges Programm zur Förderung der Selbsthilfebereitschaft und der damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Quartiere zu demontieren.

Das Selbsthilfe – Förderprogramm: Kleine Förderung mit großer Wirkung
Das Berliner Förderprogramm "Bauliche Selbsthilfe" verfolgte seit 1981 mit über 300 geförderten Projekten das Ziel, eben dieses Engagement von Menschen zu fördern. Zuschüsse zur Sanierung von Gebäuden mit dem Zweck "die sozialverträgliche und weitestgehend einvernehmliche Durchführung von umfangreichen baulichen Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der behutsamen Stadterneuerung erforderlich sind und bei denen bauliche Eigenleistungen durch Selbsthilfe erbracht werden.", ermöglichten synergetisch hoch wirksame Projekte. 
Dabei wurden insbesondere Gruppen und Träger, die "die Gründung oder Erweiterung von Wohnungsgenossenschaften im Altbau fördern, preiswerten Wohnraum langfristig erhalten und unter Beachtung genossenschaftlicher Grundsätze nutzen, bewirtschaften und verwalten, die Wohnbedürfnisse besonderer Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes berücksichtigen, die Ziele der behutsamen Stadterneuerung mit sozialpädagogischen, gesundheits- und sozialpolitischen, frauenpolitischen, kulturellen, beschäftigungspolitischen und Initiativen zur beruflichen Qualifizierung verknüpfen," und die letztendlich "die Eigeninitiative der Bewohner fördern und mangelndes Eigenkapital durch bauliche Eigenleistungen weitgehend kompensieren", unterstützt.

Sowohl diese Zitate aus der zugrundeliegenden Förderrichtlinie, als auch jedes einzelne Projekt zeigen deutlich, daß es sich bei diesem Programm um weit mehr, als nur die Förderung von baulichen Maßnahmen, die für sich schon wichtig genug sind, geht. Leider ist die Verknüpfung von wohnungs- mit sozialpolitischen Anliegen eher eine Randerscheinung im deutschen Metropolen. Das Selbsthilfe – Programm aber hat sich seit fast 20 Jahren trotz seiner in Relation zu anderen Stadterneuerungskontingenten budgetmäßig geringen Ausstattung als ein unverzichtbares Instrument der sozialen Stadterneuerung erwiesen. Neben den sozialpolitischen Wirkungen, werden hier vor allem Häuser liebevoll saniert, die für eine wirtschaftlich motivierte Investition schon längst viel zu verfallen sind. 

Sensibilität und Kontinuität sind wichtige Eckpfeiler
Alle diese Projekte werden von Personen und Institutionen initiiert und getragen, die über umfangreiche soziale, jedoch meist über sehr geringe wirtschaftliche Ressourcen verfügen. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, daß ein gewisses Vertrauen in die Verfügbarkeit dieses Programms besteht. Die Entwicklung solcher Projekte (Grundstückserwerb, Gruppenorganisation, Bauplanung, Eigenkapitalbeschaffung, Finanzierung laufender Kosten, inhaltliche Konzeptionierung etc.) nimmt in der Regel einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch. Auf die Änderung der bestehenden Grundlagen regieren solche Projekte besonders sensibel. Umplanungen oder Neuorientierungen mögen für klassische Investoren bereits ein Problem sein, sie bedeuten für Selbsthilfeprojekte nicht selten das Aus. Es ist daher eine Kontinuität in der Bereitstellung von Mitteln und dem Förderreglement notwendig, die der Bedeutung und der Sensibilität der Projekte entspricht.

Effektiver Mitteleinsatz
Bislang werden von den Projekten Eigenleistungen zwischen 15% und 25% der Baukosten sowie die Aufnahme eines Förderdarlehens von 40% erwartet. Bei Vorhaben, die sich oft in Millionengrößen abspielen, bedeutet dies bereits eine Belastung, die sich am Rande des mit der Muskerlhypothek leistbaren befindet. Die Höhe der Baukosten ist dabei oftmals dem sehr schlechten Zustand der Häuser geschuldet. Die eigentliche Effizienz entsteht während des Bauprozesses und wirkt danach in funktionierenden sozialen Netzen. Wie viele schon zwanzig Jahre fertiggestellten Projekte zeigen, wirkt die Förderung familienfreundlich. Erziehungsarbeit mit Gruppenanschluß erleichtert oftmals Müttern und Vätern die Aufrechterhaltung der beruflichen Integration. Für Alleinerziehende ist das Projekt oft die Rettung.

Aktuelle Entwicklungen & Forderungen
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Mitzeichnung des vom Bausenator vorgelegten Richtlinieneentwurfs zur Novellierung 2000 verweigert und angeregt, eher die "Zielgruppe der Besserverdienenden" mit Förderangeboten anzusprechen und den Eigenanteil auf 40% der förderfähigen Baukosten zu erhöhen und den anteiligen Baukostenzuschuß auf 20% zu vermindern. 
Der Arbeitskreis wertet dieses als Angriff auf die Bürgerbeteiligung in der Stadterneuerung: Wenn der Eigenanteil in der Förderung nicht mehr durch die Muskelhypothek gedeckt werden kann, sind nur noch Investorenprojekte möglich. Für uns gilt die geförderte bauliche Selbsthilfe dann als abgeschafft.
Das Anliegen, "mangelndes Eigenkapital durch bauliche Eigenleistungen weitgehend kompensieren" zu wollen, hat sowohl seine technischen als auch sozialen Grenzen.

DER AKS SPRICHT SICH DEUTLICH GEGEN ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIE, INSBESONDERE EINE ERHÖHUNG DES EIGENANTEILS AUS!
Die bauliche Selbsthilfe braucht die Hilfe des Abgeordnetenhauses, damit sich folgende Eckwerte in einer „Richtlinie 2000“ wiederfinden:
1. Der Eigenanteil in der Förderung soll weiter nicht mehr als 20% der förderfähigen Kosten betragen. Die Muskelhypothek muß leistbar bleiben.
2. Aufwendungszuschüsse sollen anfangs den tatsächlich zu leistenden Kapitaldiensten aus dem Förderdarlehen entsprechen.
3. Für MieterInnen als Erwerber soll sich die Förderung an der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Projekte orientieren. Erwerbskosten sollten dann anrechenbar sein. 
4. Zur Sicherstellung dessen, daß vorzugsweise gemeinwesenorientierte bzw. genossenschaftliche Projekte gefördert werden, sollte die Prioritätensetzung in der Förderung mit Hilfe eines Beratungsausschusses für Selbsthilfe aus Bezirksvertretern, Mieterberatern, den Gebietsbetreuern, den Betroffenenräten, des AKS und der Senatsverwaltung sowie den Beauftragten stattfinden. Hier wäre auch in Bezug auf die Belegrechte zwischen Projektinteressen und Bezirken zu moderieren.
Wir apellieren an Senat und Abgeordnetenhaus, laßt den Bürgern Berlins die Chance zur Mitarbeit. Wir wollen weiter gemeinsam eine lebenswerte Stadt gestalten.