Sind Selbsthelfer Spekulanten ? 

Das Förderprogramm zur baulichen Selbsthilfe ist so aufgebaut, daß die antragstellenden Gruppen ihre langfristige Verfügungsberechtigung über ihr Haus zu einem Zeitpunkt nachweisen müssen, zu dem eine Förderzusage noch in weiter Zukunft liegt und nach den Buchstaben der Richtlinien keineswegs sicher ist. 
Gängige Praxis ist daher, daß die am Programm bauliche Selbsthilfe interessierten Gruppen vor dem Erlangen der geforderten Verfügungsberechtigung Kontakt sowohl mit den Sanierungsberatungsgesellschaften, als auch mit SenBauWohnen aufnehmen, um eine Einschätzung der Chancen auf einen Förderplatz vornehmen zu können. 

Die Signale, die die Gruppen bei diesen Gesprächen erhalten, sind in der Regel eine der wichtigsten Entscheidungshilfe bezüglich der Verpflichtungen, die die Gruppen eingehen – sei es die langfristige Pacht oder der Ankauf eines Hauses. 

Der Unterschied zwischen Spekulation und wohnungspolitisch gewollter baulicher Selbsthilfe liegt unseres Erachtens genau darin, ob die oben skizzierten informellen Kontakte verläßlich sind oder nicht: 
vertrauen die Gruppen auf die Aussagen und die Hinweise auf zurückliegende Erfahrungen, wird aus der „Spekulation“ eine Entscheidung mit kalkulierbarem Risiko; 
können die Aussagen nur als persönliche Meinung der Berater, auf die sich niemand berufen darf, gewertet werden, bleibt es in der Tat reine Spekulation, ob es Fördergelder gibt und das Projekt durchführbar ist oder nicht. 

Wenn nun den Gruppen, die die Aufnahme in das Programm der baulichen Selbsthilfe fest in ihr Sanierungs- und Finanzierungskonzept eingeplant haben, vorgehalten wird, es gebe keinen rechtlichen Anspruch auf die Zuwendungen und man habe sich „halt verspekuliert“, dann ist das  von der Sache her richtig. Bei der Bewertung der nun entstandenen Situation, daß sich bei vielen Häusern der Baubeginn verzögern soll und eventuell die Förderkonditionen sogar für schon gekaufte oder gepachtete Häuser verändert werden sollen, gilt es allerdings zu bedenken, daß bei den allermeisten der im Vorfeld ermutigten Gruppen der finanzielle Rahmen so eng gesteckt ist, daß zusätzliche Belastungen für Zwischenfinanzierungen und erhöhten Eigenanteil zum Scheitern der Projekte führen werden. 

Sollte sich die Auffassung durchsetzen, daß Vorgespräche mehr oder minder belanglos sind, hätte das zwingend zur Folge, daß sich nur noch Gruppen mit dem für eine Spekulation notwendigen Finanzrahmen in das Abenteuer eines Selbsthilfeprojektes stürzen könnten, die widerum garnicht die Zielgruppe des Förderprogramms wären und also nicht gefördert werden könnten...!?! 
 

 
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