| Sind Selbsthelfer Spekulanten ?
Das Förderprogramm zur baulichen Selbsthilfe ist so aufgebaut,
daß die antragstellenden Gruppen ihre langfristige Verfügungsberechtigung
über ihr Haus zu einem Zeitpunkt nachweisen müssen, zu dem eine
Förderzusage noch in weiter Zukunft liegt und nach den Buchstaben
der Richtlinien keineswegs sicher ist.
Die Signale, die die Gruppen bei diesen Gesprächen erhalten, sind in der Regel eine der wichtigsten Entscheidungshilfe bezüglich der Verpflichtungen, die die Gruppen eingehen – sei es die langfristige Pacht oder der Ankauf eines Hauses. Der Unterschied zwischen Spekulation und wohnungspolitisch gewollter
baulicher Selbsthilfe liegt unseres Erachtens genau darin, ob die oben
skizzierten informellen Kontakte verläßlich sind oder nicht:
Wenn nun den Gruppen, die die Aufnahme in das Programm der baulichen Selbsthilfe fest in ihr Sanierungs- und Finanzierungskonzept eingeplant haben, vorgehalten wird, es gebe keinen rechtlichen Anspruch auf die Zuwendungen und man habe sich „halt verspekuliert“, dann ist das von der Sache her richtig. Bei der Bewertung der nun entstandenen Situation, daß sich bei vielen Häusern der Baubeginn verzögern soll und eventuell die Förderkonditionen sogar für schon gekaufte oder gepachtete Häuser verändert werden sollen, gilt es allerdings zu bedenken, daß bei den allermeisten der im Vorfeld ermutigten Gruppen der finanzielle Rahmen so eng gesteckt ist, daß zusätzliche Belastungen für Zwischenfinanzierungen und erhöhten Eigenanteil zum Scheitern der Projekte führen werden. Sollte sich die Auffassung durchsetzen, daß Vorgespräche
mehr oder minder belanglos sind, hätte das zwingend zur Folge, daß
sich nur noch Gruppen mit dem für eine Spekulation notwendigen Finanzrahmen
in das Abenteuer eines Selbsthilfeprojektes stürzen könnten,
die widerum garnicht die Zielgruppe des Förderprogramms wären
und also nicht gefördert werden könnten...!?!
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