Der Arbeitskreis
Themen

Solifonds der Selbsthilfe

Qualifiziertes Wohnen

Kooperation: Baugruppenmodelle

Die Blitzumfrage

Ausgleichsabgabe in Sanierungsgebieten

 

 

 

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experiment city [berlin]

Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.

 
 
 
 

25 Jahre Arbeitskreis Berliner Selbsthilfeprojekte im Altbau e.V. -  für Mieterselbstverwaltung und Selbsthilfe in der Stadterneuerung

 

Der AKS besteht seit 1981 als Interessenvertretung, als Koordinations- und  Kooperationseinrichtung selbstverwalteter Wohnprojekte. Getragen wird der e.V. gegenwärtig von ca. 40 Hausgemeinschaften von durch Bewohner gekauften oder gepachteten Häusern. Seit 1985 wird eine Geschäftsstelle unterhalten. Zur Bewältigung anstehender Probleme werden themengebundene Arbeitsgruppen gebildet, deren Ergebnisse durch regelmäßige Jour-Fixe, den Rundbrief und die Internetseite www.aks-ev.de zugänglich gemacht werden.

 

Die wohnungspolitische Arbeit des AKS steht unter dem Motto ,,Wohnen soll nicht Ware sein". Der Verein fördert eine demokratische, sozialverträgliche, bewohnernahe und ökologische Stadterneuerung.

 

Der AKS sieht Selbsthilfe in der Tradition des genossenschaftlichen, solidarischen Wohnungsbaus stehend. Selbsthilfe bedeutet demnach demokratische Selbstbestimmung der Bewohner und erfordert eine Bewirtschaftungsweise der Häuser, die maximal an den Kosten orientiert ist. Durch bewohnerorientierte Trägerformen wie Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen muß langfristig sichergestellt werden, daß diese Voraussetzungen erhalten bleiben.

 

Selbsthilfe erlaubt auch die Weiterentwicklung von gemeinschaftlichen Wohnformen, die in anderen Bereichen nicht möglich sind und hat dadurch eine wichtige soziale Funktion. Über partikulare Hausinteressen hinaus treten die Gruppen für die Erhaltung und verantwortliche Mitgestaltung des Quartiers ein.

Der seit  1996 wieder verschärft geführte Kampf um ausreichende Finanzierung in der

Förderung und um auf die Bedürfnisse an sich mittelloser Gruppen als Träger kooperativer Wohn- und Lebensmodelle zugeschnittene Förderkonditionen mündete seit 2001 in de Kampf um die Förderung an sich, die seit 2003 als spezieller Selbsthilfe-Fördertitel eingestellt ist. Übrig ist lediglich oder auch immerhin – je nach Sichtweise – ein allgemeines Förderprogramm für wohnungsbaulich innovative bzw. sozial und kulturell besonders effektive Modellprojekte. Hier sind 2 Millionen € jährlich in den Berliner Haushalt eingestellt.

 

Kooperative Wohn- und Lebensmodelle suchen trotz nicht mehr existierender Förderung weiterhin Raum, nur dass Gruppen ohne jegliches Eigenkapital hier nicht mehr zum Zuge kommen oder sie eben gezwungen sind, sich mit ihren Projekten in Abhängigkeiten von Immobilieninvestoren zu begeben, die a la longue die Entwicklung der Wohnkosten diktieren oder es wird Anschluß an bestehende Solidargemeinschaften gesucht, die einen Hauskauf  auf den ihnen bereits eigenen Grundstücken besichern. Auch hier ist ein unabhängiges Wirtschaften nicht möglich. Schwierigkeiten machen dann oft die Austarierung zwischen den partikularen Projektinteressen und den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Solidarverbundes.

Der Anschluß gemeinnützige Vereine zur Wohnraumbeschaffung wie zum Beispiel das Martinswerk und die kleinen Bewohnergenossenschaften sind aber die einzigen Möglichkeiten zum solidarischen Grunderwerb durch mittellose Mieterinnen und Mieter.

Der AKS setzt sich also weiterhin für eine Förderung der solidarischen Selbsthilfe ein, auch weil hier die Überzeugung wohnt, dass die Investition in solche Projekte für das Gemeinwesen profitabel ist. Solidarische Wohn- und Lebensformen haben erhebliche stabilisierende und mediatorische Ausstrahlungskraft in den Kiez, ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind in der Regel kulturell kreativ und sozial verantwortungsvoll. Diese Eigenschaften sind für ein organisiertes Gemeinwesen von fundamentaler Bedeutung.

 

Ein Ansatz zur Förderung sehen wir zum Beispiel darin, wenn schon kein bares Geld zur Förderung zur Verfügung steht, Wohnkomplexe aus dem Landeseigentum (Eigentlich Gemeineigentum) mit hohem Teilleerstand kooperativen Gruppen von jungen Familien treuhänderisch die wirtschaftliche und soziale Verwaltung, also die komplette ökonomische Verfügung über die Grundstücke zu überlassen, schuldenfrei. Hierfür werden wir uns in der nächsten Zeit einsetzen.

 

Nach wie vor formuliert der Städtebau  Forderungen nach Beteiligungsmodellen, aber Gegenstände, an denen Beteiligung wirklich stattfinden kann, stehen nicht zur Verfügung. Stattdessen wird das Gemeineigentum möglichst profitabel verwertet, um politische und fiskalische Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre zu kompensieren. Diese Politik ist mehr als konservativ. Sie ist rückwärtsgewandt und trägt in keiner Weise zur Bewältigung der aktuellen städtebaulichen Herausforderungen bei, sondern verstärkt sie noch. Seit der Abkehr vom interventionistischen Städtebau erfährt Berlin einen beispiellosen Verfall seiner einzigartigen Kiezkultur, erlebt eine galoppierende Segregation und verspielt seine qualitativ einzigartige soziale und Nutzungsmischung, einhergehend mit einer beispiellosen Erosion der Infrastruktur.

 

Selbsthilfe und Selbstorganisation sind sicher nicht der alleinige Schlüssel zum Erfolg, aber da die Kräfte der Kooperation trotz fehlender Förderung nicht erlahmen, steht einer positiven Entwicklung im Grunde nichts im Wege. Der AKS wird sich weiterhin bemühen, Wege zur Selbstorganisation aufzuzeigen, im politischen und gesellschaftlichen Raum für Unterstützung zu werben und das Netzwerk zur gegenseitigen Hilfe und Information aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

 

Florian Schöttle

www.aks-ev.de


 

 

Qualifiziertes Wohnen: Selbstorganisierte Hausgemeinschaften bieten neue Chancen für eine soziale Stabilisierung von Wohnvierteln

 

Wohnbedürfnisse verändern sich. Aber auch der Markt. Zum ersten Mal scheint der Wohnungsmarkt nach seinem selbst definierten Maßstab „gesättigt“. Durch die gestiegenen Ansprüche lassen sich manche Wohnungen immer schlechter vermieten: Plattenbauwohnungen am Stadtrand, unsanierte Altbauwohnungen auch in der City u.ä.. Sieht man genauer hin, so ist das obere Marktsegment (DG-Wohnungen, Lofts u.ä.) mit hohem Wohnstandard und Mietpreisen nicht mehr sonderlich gefragt und somit nicht mehr voll vermietbar. Bei den Billigwohnungen mit geringem Wohnungsstandard bzw. unsanierten Altbau-Wohnungen zeigt sich ebenfalls Leerstand (z.B. bei EG-Wohnun­gen, Seitenflügel-Wohnungen ohne Sonnenlicht, Wohnungen ohne innen liegendes WC und/ oder Duschbad). Mit andern Worten: Wer mehr zahlen kann, wählt aus und sucht sich eine Wohnung, in die er nicht nur zum Übergang einzieht, die auch eine gewisse Flexibilität bzw. Zukunftsvorsorge gestattet. Somit kann man von neuen Qualitätsansprüchen sprechen.

 

Bis in die 90er Jahre bestand der Auftrag der kommunalen Wohnungsunternehmen in der Minimalversorgung für Geringverdiener. Die darin angelegten Qualitätsmaßstäbe richteten sich ausschließlich nach den Minimalmaßen für Standardwohnungen bzw. auch Standardhaushalten (Singles, Paare und Familien). Im Zuge der letzten Jahrzehnte haben sich viele Maßstäbe verschoben

Durch die veränderte Marktsituation kommen sich die klassischen Kontrahenten Vermieter und Mieter näher. Bisher konnten Vermieter auf Grund der Wohnungsknappheit beliebige Wohnungen produzieren und anbieten, sie wurden ihnen immer aus den Händen gerissen, mochten die Bedingungen noch so haarsträubend sein. Diese Ära ist vorbei und die professionellen Wohnungsanbieter müssen sich nach der Decke strecken und mehr Qualitäten anbieten, damit sie keinen Leerstand riskieren. Das kommt den Mietern zugute. Wohnungsbaugesellschaften achten jetzt mehr auf den Zustand der Immobilien und Ihres Umfeldes.

 

Vielleicht kommen die (landeseigenen) Gesellschaften ja auch solchen Mietern entgegen, die Grünanlagenpflege oder auch Putzdienste übernehmen wollen und erlassen ihnen dafür einen Teil der Betriebskosten. Auch einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten können durchaus auf die Mieter übertragen werden, hier wäre z.B. das Auswechseln von Glühbirnen oder das Ablesen von Heizölständen denkbar.  Das würde sich für den Vermieter rechnen, da sich damit die soziale Bindung der Hausbewohner an ihr Haus verstärken würde und Beschädigungen und Verwahrlosung an der Haus- und Hofsubstanz deutlich reduziert werden könnten.

 

Aber es gibt noch weitergehende Möglichkeiten für die Wohnungsgesellschaften: Die Auswahl der Neumieter könnte den Hausgemeinschaften in Eigenregie überlassen werden. Übernehmen die Mieter die Suche nach Nachmietern selbst, erspart dies zusätzlich Maklerkosten und Verwaltungsaufwendungen. Wünschenswert wäre die Ausgestaltung von Rahmenverträgen, die den Mietern bestimmte Rechte zusichern.

So können mittelfristig stabile Hausgruppen entstehen, ein nachbarschaftsfreundliches Klima im Haus erhöht wiederum die Wohn-attraktivität und reduziert die Fluktuation. Gerade auf Seiten der Wohnungsbaugesellschaften besteht hier ein erhebliches Handlungspotential, um die Negativspirale von Anonymität und Verwahrlosung zu durchbrechen.

 

Diese neuen Hausgruppen hätten darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende soziale Stabilisierungsfunktion in den Stadtvierteln. Das hätte auch Auswirkungen auf den Abbau von sozialen Brennpunkten. Es würde sich wieder lohnen, sich für den Kiez stärker zu engagieren.

 

Der Senatsverwaltung ist bekannt, dass sich Hausgemeinschaften auch über das eigene Grundstück hinaus im Wohnumfeld engagieren. Leider zieht sie daraus nicht die nötige Konsequenz und schafft geeignete Strukturen und Förderinstrumentarien. Im Gegenteil: sie hat die Fördergelder für soziale Wohnprojekte zurückgefahren und die Genossenschaftsförderung eingestellt. Beide Instrumente waren eine Strategie gegen die „Problemkieze“, gegen Anonymität, Verwahrlosung, Kriminalität und Gleichgültigkeit.

 

Noch bleibt Zeit zur Besinnung. Das oben dargestellte Hausgruppenmodell schafft bei zielgerichteter Umsetzung eine „Win-Win“-Situation für alle Seiten. Die Wohnungsbaugesellschaften werden entlastet, bürgerschaftliches Engagement gestärkt. Zudem ist das Konzept auch für Bewohner mit schmalem Geldbeutel attraktiv.

 

Norbert Rheinlaender

 

Nachfragen zum Thema Hausgemeinschaften bitte an:

 

Tel: 788 33 06

email: norbert.rheinlaender@t-online.de


 

 


Baugruppenmodelle: Das Interesse an Baugemeinschaften gibt gemeinschaftlichen Wohnformen neuen Auftrieb

 


Das klassische Hausprojekt mit sozialpolitischem Anspruch befindet sich seit Jahren auf dem Rückzug. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert. Dennoch ist der Trend zum gemeinschaftlichen Bauen und Wohnen nicht gebrochen. Als besondere Form des kooperativen Bauens kommt nun das Baugruppenmodell auch in Deutschland immer mehr in Mode.

 

Bei diesem Modell übernimmt eine Gruppe von Bauherrinnen und Bauherren die Funktion und die Verantwortung des Bauträgers. In der Regel bildet sich eine Baugruppe um einen kleinen Kreis von Bauwilligen, der sich schrittweise über soziale und nachbarschaftliche Kontakte erweitert.

 

Ziel ist der gemeinschaftliche Erwerb und die Bebauung eines Grundstücks. In Frage kommt sowohl der Bau freistehender Einfamilienhäuser und Reihenhäuser als auch der Bau eines gemeinschaftlich genutzten Mehrfamilienhauses. Beim Bauen auf einem gemeinsamen Grundstück wird regelmäßig eine Aufteilung in Wohneigentum angestrebt. Prinzipiell ist das Modell aber auch offen für kooperative Eigentumsformen.

 

Die Gruppenmitglieder planen gemeinsam mit einem Architekten die Gestaltung ihrer Wohnung, des Gebäudes und der Außenanlagen. Auf diese Weise  lassen sich gemeinschaftlich genutzte Flächen – sofern gewünscht – gut in die Planung integrieren.

 

Die Mitglieder einer Baugemeinschaft fällen selbsttätig alle wichtigen Entscheidungen. Oft ist ein erheblicher Planungs- und Koordinierungsvorlauf erforderlich, der den Beteiligten viel Geduld abverlangt. Zwar erfüllt schon die gemeinschaftliche Planung eines Zweifamilienhauses die Kriterien einer Baugruppe, jedoch lassen sich viele Einsparpotentiale erst bei mehreren Beteiligten voll ausspielen.

 

Die Übernahme des Finanzierungsrisikos durch die Mitglieder der Baugruppe führt zwar zu beträchtlichen Kosteneinsparungen, dem stehen aber nicht zu unterschätzende Risiken gegenüber. Bei unerwarteten Kostensteigerungen, Baumängeln oder der Insolvenz Verfahrensbeteiligter drohen   Nachschussverpflichtungen. Diese lassen sich jedoch durch entsprechende Sicherheitsrücklagen abfedern.

 

Mit der Heterogenität und Größe der Baugruppe wächst die Komplexität des Abstimmungs- und Planungsprozesses. Negative Gruppenprozesse können den Erfolg des ganzen Projekts gefährden. Im schlechtesten Fall löst sich die Gruppe auf, nachdem bereits erhebliche finanzielle und zeitliche Ressourcen verbraucht worden sind.

 

Um die Vorteile des gemeinschaftlichen Bauen optimal nutzen zu können, ist der Aufbau einer möglichst homogenen Gruppe daher unerlässlich. Organisations- und Entscheidungsstruktur sollten frühzeitig festgelegt werden. Zur Absicherung der Gruppenmitglieder empfehlen sich klare vertragliche Vereinbarungen, in denen sowohl das Innenverhältnis als auch das Verhältnis zu dritten Vertragspartnern auf ein solides rechtliches Fundament gestellt werden.

 

Die Umsetzung einer gemeinsamen Projektidee kann durch einen externen Dienstleister professionell begleitet werden. Ein sogenannter Baubetreuer bereitet im Nahmen und auf Rechnung der Baugruppe das Projekt vor und betreut die Baugruppe bei der Projektrealisierung. Bestimmte Planungsleistungen können bereits vom Baubetreuer in die Baugruppe eingebracht werden. Bei dieser Variante wird die Baugruppe zwar etwas in Ihrer Planungsfreiheit eingeschränkt, dafür wird der Abstimmungsprozess in der Gruppe beschleunigt und die Gefahr eines Scheitern sinkt.

 

Anders bei der sogenannten Initiativ-Baugruppe. Bei dieser Reinform des Baugruppenmodells übernehmen die Mitglieder sämtliche Vorplanungen selbst. Hat die Planungsreife einen bestimmten Level erreicht, wird ein Architekt mit der Ausführung beauftragt. Ein Baubetreuer kommt hier entweder gar nicht oder erst in einem nachgelagerten Stadium zum Einsatz. Unbedingt erforderlich für den erfolgreichen Verlauf ist bei dieser Variante ein ausreichendes Fachwissen der beteiligten Bauherrinnen und Bauherren.

 

Wie tauglich ist dieses Modell nun als neue Form kooperativen Wohnens?. Die Zielgruppe dieses Modells sind eindeutig Familien und Lebensgemeinschaften mit einem soliden finanziellen Background. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Baugruppen durchaus bürgerschaftliches Engagement und Solidarität in der Gruppe  fördern können. Auch die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist mit dem Modell kompatibel. Insofern stellt die Baugemeinschaft gerade in Zeiten mangelnder öffentlicher Förderung eine sinnvolle Alternative zu anderen gemeinschaftlichen Wohnformen dar.

 

Roland Stübler

 

Der AKS kann Kontakt zu interessierten Bauwilligen und zu kompetenten Baubetreuern herstellen.


Die 5-Minuten-Umfrage:

 

Wohnen in gemeinschaftlichen und sozialen Projekten 2004

 

Der AKS führt Mitte 2004 eine kleine Umfrage zur Situation der sozialen Wohnprojekte in Berlin durch.

 

Die Umfrage soll mittels eines Fragebogens vonstatten gehen, der diesem Rundbrief beiliegt. Wir haben den Fragebogen absichtlich sehr kurz gehalten. Das Ausfüllen dauert nicht länger als fünf Minuten.

 

Für uns ist die genaue Kenntnis der Projektelandschaft eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Vereinsarbeit. Wir wollen daher wissen, wie die heute noch bestehenden Wohnprojekte organisiert sind.

 

Besonders wichtig sind für uns die Angaben über die Ansprechpartner. Leider kommt Post in vielen Fällen zurück, weil die Absender mittlerweile verzogen sind. Bitte teilt uns daher unbedingt eine gültige Postadresse mit, damit unsere Informationen Euch auch in Zukunft erreichen.

 

Da wir unseren Newsletter in Zukunft aus Kostengründen vorrangig per email versenden, ist auch die Angabe einer Email-Adresse wichtig.

 

Damit die Umfrage zu auswertbaren Ergebnissen führt, sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen. Wir hoffen, dass sich möglichst viele Projekte an unserer Fragebogenaktion beteiligen.

 

Die Namen der Ansprechpartner sind ausschließlich für den vereinsinternen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt selbstversändlich nicht.

 

 


 

 


Fragebogen AKS

 

In nur fünf Minuten ausfüllen per Fax an 42 25 60 78 zurücksenden


 

Angaben zum Hausprojekt

 

Name des Hausvereins (optional):

 

Straße, Hausnummer:

PLZ; Ort:

Telefon

Fax

Email

 

1. Ansprechpartner

Vorname, Name

Telefon

Fax

Email

 

2. Ansprechpartner (optional)

Vorname, Name

Telefon

Fax

Email

 

 

Wer ist Eigentümer des Hauses?

 

ٱ Hausgemeinschaft (GbR)

ٱ Genossenschaft

ٱ Eigentümergemeinschaft

ٱ Städtische Wohnungsbaugesellschaft

ٱ Privater Eigentümer

ٱ Sonstiges

 

____________________________

 

 

Wurde das Haus wurde bereits saniert?

 

ٱٱja                ٱ  nein

 

 

Falls ja, wurde das Haus im Programm bauliche Selbsthilfe gefördert?

           

ٱٱja                ٱ  nein

 

Zeitraum der Baumaßnahme (falls bekannt)

 

____________________________

 

Sanierungsträger (falls bekannt)

 

____________________________

 

 

 

 

Falls nein, ist die Sanierung geplant?

 

ٱ Sanierung ist weiterhin nicht geplant

ٱ Sanierung ist geplant

 

 

Wie wird das Projekt verwaltet?

 

ٱ Hausinterne Verwaltung

ٱ Verwaltung durch übergeordneten Träger (z.B. Genossenschaft)

ٱ Professionelle externe Verwaltung

ٱ Auslagerung von Teilbereichen (z.B. Mietenbuchhaltung)

 

 

Existiert ein Hausplenum?

 

ٱ Nein

ٱ Sporadisch

ٱ Regelmäßig

ٱ Nur zu wichtigen Anlässen

 

 

Generell, wie würdet Ihr Eure Hausgemeinschaft charakterisieren?

 

ٱ Eigentlich existiert keine Gemeinschaft.

ٱ In wichtigen Sachfragen raufen wir uns    zusammen.

ٱ Es gibt unterschiedlich engagierte Gruppen und Einzelpersonen im Haus.

ٱ Wir haben den Anspruch eine Hausgemein-schaft zu sein, aber dieser lässt sich oft nicht einlösen.

ٱ Wir treffen uns regelmäßig, aber die Gemeinschaft beschränkt sich im wesentlichen auf die Hausorganisation.

ٱ Wir sind ein politisches Hausprojekt und wollen gemeinsam Leben.

 

 

Gibt es  Räume für soziale, kulturelle und politische Aktivitäten?

 

ٱٱja                ٱ  nein

 

 

Vielen Dank für das Ausfüllen und zurückfaxen!

 

 


Aufhebung der Westberliner Sanierungsgebiete: Bezirke erheben Sanierungsausgleichsabgabe

 

Viele Hausprojekte aus den Westberliner Sanierungsgebieten sind in den kommenden Jahren von Sanierungsausgleichsabgaben betroffen.

 

Sanierungsgebiet

Bezirk

Aufhebung der Sanierungsatzung

Zustellfristen

Kottbusser Tor

Kreuzberg

Juli 2002

Juni 2005

Chamissoplatz

Kreuzberg

September 2003

August 2006

Kolonnenstraße

Schöneberg

September 2003

August 2006

Exerzierstraße

Wedding

September 2003

August 2006

Koloniestraße

Wedding

September 2003

August 2006

Stettiner Straße

Wedding

März 2004

Februar 2007

Biesenthaler Straße

Wedding

März 2004

Februar 2007

Schulstraße

Wedding

März 2004

Februar 2007

 


 

Zur Zeit sind die Bezirksämter im Westteil Berlins mit der Abwicklung der noch verbliebenen Sanierungsgebiete befasst. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass für alle Grundstücke, die aus der Sanierungsbindung entlassen werden, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist. Mit dieser Ausgleichsabgabe sollen sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen abgeschöpft werden.

 

Die Höhe der Ausgleichsabgabe kann je nach Grundfläche und Sanierungsgebiet mehrere zehntausend Euro betragen, die im schlechtesten Fall in voller Höhe sofort fällig werden. Für Selbsthilfeprojekte mit geringen Kapitalrücklagen ist es deshalb besonders wichtig, rechtzeitig zu reagieren.

 

Die Bescheide müssen spätestens drei Jahre nach Aufhebung der Sanierungssatzung zugestellt werden. Für das Sanierungsgebiet Kottbusser Tor laufen die Zustellfristen daher Anfang 2005 aus.

 

Wir haben eine Liste von betroffenen Wohnprojekten zusammengestellt.  Es ist aber nicht auszuschliessen, dass auf der Liste noch Projekte fehlen, sie sich in einem der oben angegebenen Sanierungsgebiete befinden,

 

Folgende uns bekannte Projekte sind betroffen:

 

Admiralstraße 15

Admiralstraße 17

Admiralstraße 21

Dresdener Str. 27

Dresdener Str. 117

Fraenkelufer 22

Manteuffelstr. 20

Mariannenstr. 48

Luisenstadt Genossenschaft (insgesamt 14 Häuser)

Naunynstr. 58

Waldemarstr. 114 SF

 

Wir empfehlen allen betroffenen Projekten, nach Eingang des Bescheids zunächst eine Anhörung im Bezirksamt abzuwarten. Oft werden sich im Rahmen der Anhörung Wege finden lassen, den Ausgleichsbetrag zu mindern oder ein Tilgungsdarlehen zu vereinbaren. Nach der Anhörung kann zudem Widerspuch gegen den Bescheid eingelegt werden. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden.

 

Den betroffenen Projekte bietet der AKS bei Bedarf eine Gesprächsrunde zur Abstimmung des weiteren Vorgehens an. Alle Interessierten können sich  telefonisch mit dem AKS in Verbindung setzen.


 

 

„Solidaritätsfonds für Berliner und Brandenburger Hausprojekte“

 

Seit Frühsommer 2005 diskutieren einige Protagonistinnen der Baulichen Selbsthilfe über die Möglichkeiten, einen Solidaritätsfonds zu finanzieren, der auch relativ mittellosen Menschen ermöglichen soll, Projekte des selbstbestimmten Wohnen und Lebens mit zu gestalten. 

 

Hauskauf und Sanierung sind ja über den Markt der Finanzdienstleistungen finanzierbar, wenn mindestens ein Anteil von 10% eigener Mittel einsetzbar ist. Doch auch über diese 10% Eigenkapital verfügen viele Menschen nicht. Ziel des Solifonds ist es, diese Gelder revolvierend, also im Rahmen zinsloser Kredite, solidarisch aufzubringen.   

 

Die Gruppe:

Barbara Oesterheld, Berliner GRÜNE

Gertrud Trisolini, Genossenschaft Luisenstadt e.G.

Pit Weber, Selbstbaugenossenschaft e.G.

Gert Behrens, Berlitax

Florian Schöttle, AKS

Fabian Tacke, stadterneuerung.de

et alt.

 

Grundlage und Ziele

 

Im Förderprogramm „wohnungspolitische Selbsthilfe“ hat das Land Berlin in den letzten 20 Jahre etwa 300 Berliner Selbsthilfegruppen mit erheblichen Baukostenzuschüssen unterstützt, wenn diese die Möglichkeit hatten, ihr Mietshaus zu erwerben oder langfristig zu pachten.

 

Das ist nun vorbei. Einige Wohnprojektentwickler bemühen sich um Lückenschließung, aber vor allem denjenigen, die auf eine innerstädtische Infrastruktur und auf lokale Solidarität an ihrem Wohnort angewiesen sind, ist die Realisierung ihrer Lebensvorstellung nun unmöglich, da sie in der Regel nicht über das notwendige Kapital oder Einkommen verfügen, um sich an ausschließlich frei finanzierten Projekten zu beteiligen.

Die neue Wohnprojekteszene beschränkt sich daher auf Eigentumsbilder und besserverdienende Genossenschaftsidealisten.

 

Wir, eine Gruppe aus Vertretern von Selbsthilfegenossenschaften und Vereinen, ehemaligen Sanierungsbeauftragten, Selbsthilfearchitekten, Projektentwicklern und Baupolitikern, empfinden diese Situation als unbefriedigend und ungerecht. Wir greifen deshalb die altbekannte Idee eines solidarischen Fonds auf und wollen ihn zum Leben bringen.

 

Wir schlagen vor, dass die bestehenden Projekte Beträge in Form von Bürgschaften, Spenden oder Darlehen in einen solchen Fonds fließen lassen.

 

Die Vergabe dieser Mittel soll nach festgelegten transparenten Kriterien erfolgen.

 

Mit Geldern aus dem Fonds sollen beispielsweise sowohl neue Wohnprojekte beim Erwerb von Grundstücken, als auch bestehende Gruppen bei kurzfristigen finanziellen Schwierigkeiten (größere Instandhaltungen etc) oder beim Erwerb von bisher gepachteten Häusern, unterstützt werden.

 

Bei beiden Gruppen ist das notwendige Eigenkapital häufig nur in zu geringem Umfang vorhanden, hohe laufende Kreditraten sind kaum aufzubringen und neue Kredite von Banken sind zunehmend schwerer zu erhalten. 

 

Bevor Gelder aus dem Fonds bereitgestellt werden, muss die jeweilige Gruppe nachweisen, dass sie alle eigenen Mittel ausgeschöpft hat und in der Lage ist, das Geld in einem bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen.

 

 

Drei Säulen der Solidarität

 

Der Fonds soll sich speisen aus drei verschiedenen Quellen, die der Finanzierung oder Unterstützung der Fonds-Idee dienen. Jede dieser drei Formen ist bereits bekannt und wird in Einzelfällen auch praktiziert.

 

Als erste Form der Unterstützung ist an die Übernahme von Bürgschaften gedacht: Bestehende Projekte oder auch Einzelpersonen können durch Übernahme von kleineren Bürgschaften für neue Projekte deren Erwerbs- oder Sanierungsdarlehen absichern und damit Hilfe zur Selbsthilfe leisten. (Diese Idee ist besonders durch das Modell des „Freiburger Syndikats“ bekannt.

 

Als zweite Form der Unterstützung soll der Fonds sich speisen aus freiwilligen Einzahlungen bestehender Wohnprojekte oder sonstiger Förderer des Selbsthilfegedankens.

Um die Einzahlungsbereitschaft zu erhöhen, soll mit der zuständigen Senatsverwaltung über die Möglichkeit verhandelt werden, Bindungen aus laufenden Förderverträgen zu erlassen, wenn Zahlungen in den Fonds geleistet werden. (z.B. Belegungsbindung, zusätzliche Mietpreisbindungen für Mieter oder Umwandlung von Gemeinbedarfsfläche in Gewerbefläche). Dies hätte für viele Gruppen den Vorteil von vorzeitigen Grundbuchbereinigungen und damit eine größere Kreditwürdigkeit.

Ein weitere hohe Motivation für Spender wäre gegeben, wenn das Land Berlin für jeden gespendeten Euro einen weiteren dazu gebe, beispielsweise aus dem Stadtumbau Bundesförderung, der Wohnungsbauförderung des Bundes oder einem Anteil aus der Ausgleichsabgabe, die bei der Entlassung aus der Sanierung zu zahlen ist..

 

Die Höhe der Einzahlungen oder Ratenzahlungen zur Ablösung von Bindungen, könnten  beispielsweise bei 1% des erhaltenen Zuschusses liegen. Diese Einzahlungen müssen nicht als Gesamtbetrag erfolgen, sondern können über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren verteilt werden. Dies wäre eine laufende monatliche Belastung von 0,03 €/m² bis 0,05 €/m² pro Projekt.

 

Die dritte Form der Unterstützung wäre die Vergabe von Darlehen. Dies kann auf indirektem Weg geschehen, indem bestehende Projekte bereit sind z.B. ihre Rücklagen zu einem geringen Zinssatz bei einer Bank anzulegen, die wiederum zinsgünstige Darlehen an andere vergibt.

Die Darlehensvergabe ist aber auch als direkte Form der Unterstützung neuer Projekte denkbar. Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind dann unmittelbar miteinander verbunden. Diese Form kommt sicher nicht für größere Beträge in Frage, sondern z.B. für die Beseitigung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen bei Instandsetzungen oder Modernisierungen.

 

 

Rechtsform des Fonds

 

Als Rechtsform ist eine gemeinnützige Stiftung vorgesehen. Diese Form hat den Vorteil, dass die Spenden bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich absetzbar sind. Andererseits können jedoch zinsgünstige Darlehen dann wiederum nur für die gemeinnützigen Stiftungszwecke ausgegeben werden.

Ein solcher Stiftungszweck könnte beispielsweise die Förderung bestimmter benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie z.B. Jugendlicher, Behinderter, älterer oder einkommensschwacher Menschen sein. Ebenso ist es der Stiftung möglich, bestimmte ökologische Maßnahmen oder andere gemeinnützige Projekte (z.B. Kitas,) zu fördern.

 

Vor der Gründung einer neuen Stiftung soll die Möglichkeit geprüft werden sich einer bestehenden Stiftung anzuschließen und in dieser beispielsweise ein Sondervermögen für Wohnprojekte in Berlin aufzubauen.

 

 

Vergabe von Geldern

 

Zuschüsse sollen nicht vergeben werden.

 

Die Vergabe von Darlehen an nicht-gemeinnützige Gruppen wäre nur im Rahmen der Vermögensverwaltung der Stiftung möglich, wenn marktüblich Darlehensbedingungen vorliegen. Die Vergabe solcher Darlehen wird i.d.R. daher nicht erfolgen können, da dann auch eine bankübliche Bonitätsprüfung Voraussetzung wäre. Für die Vergabe solcher Darlehen wäre die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Kreditinstitut sinnvoll. Die Stiftung könnte beispielsweise bei der Bank Gelder mit einem geringen Zinssatz hinterlegen, welche diese nach einer banküblichen Prüfung und mit einem Verwaltungsaufschlag an Projekte als zinsgünstige Darlehen weitergibt.

 

Im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung kann die Stiftung jedoch Grundstücke erwerben und Nutzergruppen in Erbpacht zur Verfügung stellen. Bei einem Erbpachtzins von 4% p.a. des Kaufpreises, reduziert sich die jährliche Belastung im Vergleich zum Kapitaldienst (Zins und Tilgung) bei eigenem Kauf, welcher zusammen mindestens 6% p.a. betragen würde, um über 30%.

 

Für alle Einzahler gilt, dass nur sie auch von Auszahlungen aus dem Fonds profitieren können. D.h. nur eine Gruppe die eingezahlt hat, kann Unterstützung aus dem Fonds erwarten.

 

Dies gilt allerdings nicht für neue Projekte. Diese können nur dann eine Unterstützung erhalten, wenn sie eine sichere Rückzahlung gewährleisten. Denn oberstes Gebot bei der Gewährung von Finanzmitteln ist die Sicherstellung der Rückzahlung, damit es ein revolvierender Fonds wird.

In die inneren Angelegenheiten der zu unterstützenden Projekte mischt sich der Fonds nicht ein. Die Vergabe kann jedoch mit inhaltlichen Auflagen verbunden werden, auch um sicherzustellen, dass das Projekt später auch in den Fonds einzahlt.

 

Die Rückzahlung von Darlehen ab einer bestimmten Höhe muss sichergestellt werden, ggf. durch Eintragung in das Grundbuch.

Dies wäre am ehesten durch die Vergabe von Erbbaurechten zu gewährleisten (s. o.). In diesem Fall ist die Rückzahlung durch den Erbbauzins gewährleistet.

Im Erbpachtvertrag können diverse Vereinbarungen zur Nutzung getroffen werden, z.B. das immer 75% der Nutzer der jeweiligen Rechtsform des Pächters angehören müssen, um den Wohnprojektcharakter und die Mitbestimmung der Nutzer zu sichern.

 

An der Vergabe des Geldes sollen alle beteiligt werden, die auch Einzahlungen geleistet haben. D.h. es muss ein Vergabeausschuss gebildet werden, den die vergebende Stiftung als Beirat  o.ä. anerkennt.

 

Zahlungen aus dem Fonds können nur geleistet werden, wenn die Empfänger dem Satzungszweck entsprechen. (Muss noch konkretisiert werden)

 

Zu beachten ist, dass der Fonds selbst keine Bankgeschäfte betreiben darf, um nicht mit der Bankenaufsicht in Konflikt zu geraten.

 

 

Fazit und weiteres Vorgehen

 

Eine neue Qualität wäre es, wenn durch die Solidarität bestehender Hausprojekte, neuen Gruppen Grundstücke für ihr Projekt zur Verfügung gestellt werden können. Diese können sie für die Umsetzung ihrer Ideen nutzen.

Dabei wäre die Überlassung des Grundstücks per Erbpacht die sicherste Lösung, sowohl langfristig einen Rückfluss für den Fonds zu gewährleisten.

Da der Fonds jedoch möglichst breit angelegt sein soll, sollen andere Beteiligungs- und Fördermöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden.

 

Akteure aus dem Umfeld der ehemaligen Selbsthilfeförderung sollen zur Unterstützung kontaktiert werden, um die Idee eines Projektefonds auf eine breitere Grundlage zu stellen. Mit bestehenden Stiftungen und Kreditinstituten sollen Gespräche geführt werden, inwieweit diese zur Umsetzung dieser Ideen beitragen können. 

Nicht zuletzt müssen Gespräche mit der Senatsverwaltung und den politischen Parteien geführt werden.

10.2.2007