25 Jahre Arbeitskreis Berliner Selbsthilfeprojekte im
Altbau e.V. - für Mieterselbstverwaltung und Selbsthilfe in der
Stadterneuerung
Der AKS besteht seit 1981 als
Interessenvertretung, als Koordinations- und
Kooperationseinrichtung selbstverwalteter Wohnprojekte. Getragen wird
der e.V. gegenwärtig von ca. 40 Hausgemeinschaften von durch Bewohner gekauften
oder gepachteten Häusern. Seit 1985 wird eine Geschäftsstelle unterhalten. Zur
Bewältigung anstehender Probleme werden themengebundene Arbeitsgruppen
gebildet, deren Ergebnisse durch regelmäßige Jour-Fixe, den Rundbrief und die
Internetseite www.aks-ev.de zugänglich gemacht werden.
Die wohnungspolitische Arbeit
des AKS steht unter dem Motto ,,Wohnen soll nicht Ware sein". Der Verein
fördert eine demokratische, sozialverträgliche, bewohnernahe und ökologische
Stadterneuerung.
Der AKS sieht Selbsthilfe in
der Tradition des genossenschaftlichen, solidarischen Wohnungsbaus stehend.
Selbsthilfe bedeutet demnach demokratische Selbstbestimmung der Bewohner und
erfordert eine Bewirtschaftungsweise der Häuser, die maximal an den Kosten
orientiert ist. Durch bewohnerorientierte Trägerformen wie Genossenschaften,
Vereine oder Stiftungen muß langfristig sichergestellt werden, daß diese
Voraussetzungen erhalten bleiben.
Selbsthilfe erlaubt auch die
Weiterentwicklung von gemeinschaftlichen Wohnformen, die in anderen Bereichen
nicht möglich sind und hat dadurch eine wichtige soziale Funktion. Über
partikulare Hausinteressen hinaus treten die Gruppen für die Erhaltung und
verantwortliche Mitgestaltung des Quartiers ein.
Der seit 1996 wieder verschärft geführte Kampf um
ausreichende Finanzierung in der
Förderung und um auf die
Bedürfnisse an sich mittelloser Gruppen als Träger kooperativer Wohn- und
Lebensmodelle zugeschnittene Förderkonditionen mündete seit 2001 in de Kampf um
die Förderung an sich, die seit 2003 als spezieller Selbsthilfe-Fördertitel
eingestellt ist. Übrig ist lediglich oder auch immerhin – je nach Sichtweise –
ein allgemeines Förderprogramm für wohnungsbaulich innovative bzw. sozial und
kulturell besonders effektive Modellprojekte. Hier sind 2 Millionen € jährlich
in den Berliner Haushalt eingestellt.
Kooperative Wohn- und Lebensmodelle suchen trotz nicht
mehr existierender Förderung weiterhin Raum, nur dass Gruppen ohne jegliches
Eigenkapital hier nicht mehr zum Zuge kommen oder sie eben gezwungen sind, sich
mit ihren Projekten in Abhängigkeiten von Immobilieninvestoren zu begeben, die
a la longue die Entwicklung der Wohnkosten diktieren oder es wird Anschluß an
bestehende Solidargemeinschaften gesucht, die einen Hauskauf auf den ihnen bereits eigenen Grundstücken
besichern. Auch hier ist ein unabhängiges Wirtschaften nicht möglich.
Schwierigkeiten machen dann oft die Austarierung zwischen den partikularen
Projektinteressen und den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des
Solidarverbundes.
Der Anschluß gemeinnützige Vereine zur
Wohnraumbeschaffung wie zum Beispiel das Martinswerk und die kleinen Bewohnergenossenschaften
sind aber die einzigen Möglichkeiten zum solidarischen Grunderwerb durch
mittellose Mieterinnen und Mieter.
Der AKS setzt sich also weiterhin für eine Förderung
der solidarischen Selbsthilfe ein, auch weil hier die Überzeugung wohnt, dass
die Investition in solche Projekte für das Gemeinwesen profitabel ist.
Solidarische Wohn- und Lebensformen haben erhebliche stabilisierende und
mediatorische Ausstrahlungskraft in den Kiez, ihre Bewohnerinnen und Bewohner
sind in der Regel kulturell kreativ und sozial verantwortungsvoll. Diese
Eigenschaften sind für ein organisiertes Gemeinwesen von fundamentaler Bedeutung.
Ein Ansatz zur Förderung sehen wir zum Beispiel
darin, wenn schon kein bares Geld zur Förderung zur Verfügung steht, Wohnkomplexe
aus dem Landeseigentum (Eigentlich Gemeineigentum) mit hohem Teilleerstand
kooperativen Gruppen von jungen Familien treuhänderisch die wirtschaftliche und
soziale Verwaltung, also die komplette ökonomische Verfügung über die Grundstücke
zu überlassen, schuldenfrei. Hierfür werden wir uns in der nächsten Zeit einsetzen.
Nach wie vor formuliert der Städtebau Forderungen nach Beteiligungsmodellen, aber
Gegenstände, an denen Beteiligung wirklich stattfinden kann, stehen nicht zur
Verfügung. Stattdessen wird das Gemeineigentum möglichst profitabel verwertet,
um politische und fiskalische Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre zu
kompensieren. Diese Politik ist mehr als konservativ. Sie ist rückwärtsgewandt
und trägt in keiner Weise zur Bewältigung der aktuellen städtebaulichen
Herausforderungen bei, sondern verstärkt sie noch. Seit der Abkehr vom
interventionistischen Städtebau erfährt Berlin einen beispiellosen Verfall
seiner einzigartigen Kiezkultur, erlebt eine galoppierende Segregation und
verspielt seine qualitativ einzigartige soziale und Nutzungsmischung, einhergehend
mit einer beispiellosen Erosion der Infrastruktur.
Selbsthilfe und Selbstorganisation sind sicher nicht
der alleinige Schlüssel zum Erfolg, aber da die Kräfte der Kooperation trotz
fehlender Förderung nicht erlahmen, steht einer positiven Entwicklung im Grunde
nichts im Wege. Der AKS wird sich weiterhin bemühen, Wege zur
Selbstorganisation aufzuzeigen, im politischen und gesellschaftlichen Raum für
Unterstützung zu werben und das Netzwerk zur gegenseitigen Hilfe und
Information aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Florian Schöttle
www.aks-ev.de
Qualifiziertes
Wohnen: Selbstorganisierte Hausgemeinschaften bieten neue Chancen für eine
soziale Stabilisierung von Wohnvierteln
Wohnbedürfnisse verändern sich. Aber
auch der Markt. Zum ersten Mal scheint der Wohnungsmarkt nach seinem selbst definierten
Maßstab „gesättigt“. Durch die gestiegenen Ansprüche lassen sich manche
Wohnungen immer schlechter vermieten: Plattenbauwohnungen am Stadtrand, unsanierte
Altbauwohnungen auch in der City u.ä.. Sieht man genauer hin, so ist das obere
Marktsegment (DG-Wohnungen, Lofts u.ä.) mit hohem Wohnstandard und Mietpreisen
nicht mehr sonderlich gefragt und somit nicht mehr voll vermietbar. Bei den
Billigwohnungen mit geringem Wohnungsstandard bzw. unsanierten Altbau-Wohnungen
zeigt sich ebenfalls Leerstand (z.B. bei EG-Wohnungen, Seitenflügel-Wohnungen
ohne Sonnenlicht, Wohnungen ohne innen liegendes WC und/ oder Duschbad). Mit
andern Worten: Wer mehr zahlen kann, wählt aus und sucht sich eine Wohnung, in
die er nicht nur zum Übergang einzieht, die auch eine gewisse Flexibilität bzw.
Zukunftsvorsorge gestattet. Somit kann man von neuen Qualitätsansprüchen
sprechen.
Bis in die 90er Jahre bestand der
Auftrag der kommunalen Wohnungsunternehmen in der Minimalversorgung für
Geringverdiener. Die darin angelegten Qualitätsmaßstäbe richteten sich
ausschließlich nach den Minimalmaßen für Standardwohnungen bzw. auch
Standardhaushalten (Singles, Paare und Familien). Im Zuge der letzten Jahrzehnte
haben sich viele Maßstäbe verschoben
Durch die veränderte Marktsituation kommen
sich die klassischen Kontrahenten Vermieter und Mieter näher. Bisher konnten
Vermieter auf Grund der Wohnungsknappheit beliebige Wohnungen produzieren und
anbieten, sie wurden ihnen immer aus den Händen gerissen, mochten die
Bedingungen noch so haarsträubend sein. Diese Ära ist vorbei und die
professionellen Wohnungsanbieter müssen sich nach der Decke strecken und mehr
Qualitäten anbieten, damit sie keinen Leerstand riskieren. Das kommt den
Mietern zugute. Wohnungsbaugesellschaften achten jetzt mehr auf den Zustand der
Immobilien und Ihres Umfeldes.
Vielleicht kommen die (landeseigenen) Gesellschaften
ja auch solchen Mietern entgegen, die Grünanlagenpflege oder auch Putzdienste
übernehmen wollen und erlassen ihnen dafür einen Teil der Betriebskosten. Auch
einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten können durchaus auf die Mieter
übertragen werden, hier wäre z.B. das Auswechseln von Glühbirnen oder
das Ablesen von Heizölständen denkbar.
Das würde sich für den Vermieter rechnen, da sich damit die soziale
Bindung der Hausbewohner an ihr Haus verstärken würde und Beschädigungen und
Verwahrlosung an der Haus- und Hofsubstanz deutlich reduziert werden könnten.
Aber es gibt noch weitergehende Möglichkeiten
für die Wohnungsgesellschaften: Die Auswahl der Neumieter könnte den Hausgemeinschaften
in Eigenregie überlassen werden. Übernehmen die Mieter die Suche nach Nachmietern
selbst, erspart dies zusätzlich Maklerkosten und Verwaltungsaufwendungen.
Wünschenswert wäre die Ausgestaltung von Rahmenverträgen, die den Mietern
bestimmte Rechte zusichern.
So können mittelfristig stabile
Hausgruppen entstehen, ein nachbarschaftsfreundliches Klima im Haus erhöht
wiederum die Wohn-attraktivität und reduziert die Fluktuation. Gerade auf
Seiten der Wohnungsbaugesellschaften besteht hier ein erhebliches Handlungspotential,
um die Negativspirale von Anonymität und Verwahrlosung zu durchbrechen.
Diese neuen Hausgruppen hätten darüber
hinaus eine nicht zu unterschätzende soziale Stabilisierungsfunktion in den
Stadtvierteln. Das hätte auch Auswirkungen auf den Abbau von sozialen
Brennpunkten. Es würde sich wieder lohnen, sich für den Kiez stärker zu engagieren.
Der Senatsverwaltung ist bekannt, dass
sich Hausgemeinschaften auch über das eigene Grundstück hinaus im Wohnumfeld
engagieren. Leider zieht sie daraus nicht die nötige Konsequenz und schafft
geeignete Strukturen und Förderinstrumentarien. Im Gegenteil: sie hat die
Fördergelder für soziale Wohnprojekte zurückgefahren und die Genossenschaftsförderung
eingestellt. Beide Instrumente waren eine Strategie gegen die „Problemkieze“,
gegen Anonymität, Verwahrlosung, Kriminalität und Gleichgültigkeit.
Noch bleibt Zeit zur
Besinnung. Das oben dargestellte Hausgruppenmodell schafft bei zielgerichteter
Umsetzung eine „Win-Win“-Situation für alle Seiten. Die Wohnungsbaugesellschaften
werden entlastet, bürgerschaftliches Engagement gestärkt. Zudem ist das Konzept
auch für Bewohner mit schmalem Geldbeutel attraktiv.
Norbert Rheinlaender
Nachfragen zum Thema Hausgemeinschaften
bitte an:
Tel: 788 33 06
email: norbert.rheinlaender@t-online.de
Baugruppenmodelle: Das Interesse an Baugemeinschaften gibt gemeinschaftlichen
Wohnformen neuen Auftrieb
Das klassische Hausprojekt mit sozialpolitischem
Anspruch befindet sich seit Jahren auf dem Rückzug. Die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen haben sich geändert. Dennoch ist der Trend zum gemeinschaftlichen
Bauen und Wohnen nicht gebrochen. Als besondere Form des kooperativen Bauens
kommt nun das Baugruppenmodell auch in Deutschland immer mehr in Mode.
Bei diesem Modell übernimmt eine Gruppe von
Bauherrinnen und Bauherren die Funktion und die Verantwortung des Bauträgers.
In der Regel bildet sich eine Baugruppe um einen kleinen Kreis von Bauwilligen,
der sich schrittweise über soziale und nachbarschaftliche Kontakte erweitert.
Ziel ist der gemeinschaftliche Erwerb und die
Bebauung eines Grundstücks. In Frage kommt sowohl der Bau freistehender
Einfamilienhäuser und Reihenhäuser als auch der Bau eines gemeinschaftlich genutzten
Mehrfamilienhauses. Beim Bauen auf einem gemeinsamen Grundstück wird regelmäßig
eine Aufteilung in Wohneigentum angestrebt. Prinzipiell ist das Modell aber
auch offen für kooperative Eigentumsformen.
Die Gruppenmitglieder planen gemeinsam mit einem
Architekten die Gestaltung ihrer Wohnung, des Gebäudes und der Außenanlagen.
Auf diese Weise lassen sich
gemeinschaftlich genutzte Flächen – sofern gewünscht – gut in die Planung integrieren.
Die Mitglieder einer Baugemeinschaft fällen
selbsttätig alle wichtigen Entscheidungen. Oft ist ein erheblicher Planungs-
und Koordinierungsvorlauf erforderlich, der den Beteiligten viel Geduld
abverlangt. Zwar erfüllt schon die gemeinschaftliche Planung eines
Zweifamilienhauses die Kriterien einer Baugruppe, jedoch lassen sich viele
Einsparpotentiale erst bei mehreren Beteiligten voll ausspielen.
Die Übernahme des Finanzierungsrisikos durch die
Mitglieder der Baugruppe führt zwar zu beträchtlichen Kosteneinsparungen, dem
stehen aber nicht zu unterschätzende Risiken gegenüber. Bei unerwarteten
Kostensteigerungen, Baumängeln oder der Insolvenz Verfahrensbeteiligter
drohen Nachschussverpflichtungen. Diese
lassen sich jedoch durch entsprechende Sicherheitsrücklagen abfedern.
Mit der Heterogenität und Größe der Baugruppe wächst
die Komplexität des Abstimmungs- und Planungsprozesses. Negative
Gruppenprozesse können den Erfolg des ganzen Projekts gefährden. Im
schlechtesten Fall löst sich die Gruppe auf, nachdem bereits erhebliche
finanzielle und zeitliche Ressourcen verbraucht worden sind.
Um die Vorteile des gemeinschaftlichen Bauen optimal
nutzen zu können, ist der Aufbau einer möglichst homogenen Gruppe daher
unerlässlich. Organisations- und Entscheidungsstruktur sollten frühzeitig
festgelegt werden. Zur Absicherung der Gruppenmitglieder empfehlen sich klare
vertragliche Vereinbarungen, in denen sowohl das Innenverhältnis als auch das
Verhältnis zu dritten Vertragspartnern auf ein solides rechtliches Fundament
gestellt werden.
Die Umsetzung einer gemeinsamen Projektidee kann
durch einen externen Dienstleister professionell begleitet werden. Ein
sogenannter Baubetreuer bereitet im Nahmen und auf Rechnung der Baugruppe das
Projekt vor und betreut die Baugruppe bei der Projektrealisierung. Bestimmte
Planungsleistungen können bereits vom Baubetreuer in die Baugruppe eingebracht
werden. Bei dieser Variante wird die Baugruppe zwar etwas in Ihrer Planungsfreiheit
eingeschränkt, dafür wird der Abstimmungsprozess in der Gruppe beschleunigt und
die Gefahr eines Scheitern sinkt.
Anders bei der sogenannten Initiativ-Baugruppe. Bei
dieser Reinform des Baugruppenmodells übernehmen die Mitglieder sämtliche
Vorplanungen selbst. Hat die Planungsreife einen bestimmten Level erreicht,
wird ein Architekt mit der Ausführung beauftragt. Ein Baubetreuer kommt hier entweder
gar nicht oder erst in einem nachgelagerten Stadium zum Einsatz. Unbedingt
erforderlich für den erfolgreichen Verlauf ist bei dieser Variante ein
ausreichendes Fachwissen der beteiligten Bauherrinnen und Bauherren.
Wie tauglich ist dieses Modell nun als neue Form
kooperativen Wohnens?. Die Zielgruppe dieses Modells sind eindeutig Familien
und Lebensgemeinschaften mit einem soliden finanziellen Background. Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Baugruppen durchaus bürgerschaftliches
Engagement und Solidarität in der Gruppe
fördern können. Auch die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist mit dem
Modell kompatibel. Insofern stellt die Baugemeinschaft gerade in Zeiten
mangelnder öffentlicher Förderung eine sinnvolle Alternative zu anderen gemeinschaftlichen
Wohnformen dar.
Roland Stübler
Der AKS kann Kontakt zu interessierten Bauwilligen
und zu kompetenten Baubetreuern herstellen.
Die 5-Minuten-Umfrage:
Wohnen in gemeinschaftlichen und sozialen Projekten
2004
Der AKS führt Mitte 2004 eine kleine Umfrage
zur Situation der sozialen Wohnprojekte in Berlin durch.
Die Umfrage soll mittels eines Fragebogens
vonstatten gehen, der diesem Rundbrief beiliegt. Wir haben den Fragebogen
absichtlich sehr kurz gehalten. Das Ausfüllen dauert nicht länger als fünf
Minuten.
Für uns ist die genaue Kenntnis der Projektelandschaft
eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Vereinsarbeit. Wir wollen
daher wissen, wie die heute noch bestehenden Wohnprojekte organisiert sind.
Besonders wichtig sind für uns die Angaben
über die Ansprechpartner. Leider kommt Post in vielen Fällen zurück, weil die
Absender mittlerweile verzogen sind. Bitte teilt uns daher unbedingt eine
gültige Postadresse mit, damit unsere Informationen Euch auch in Zukunft
erreichen.
Da wir unseren Newsletter in Zukunft aus
Kostengründen vorrangig per email versenden, ist auch die Angabe einer
Email-Adresse wichtig.
Damit die Umfrage zu auswertbaren Ergebnissen
führt, sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen. Wir hoffen, dass sich möglichst
viele Projekte an unserer Fragebogenaktion beteiligen.
Die Namen der Ansprechpartner sind ausschließlich
für den vereinsinternen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt
selbstversändlich nicht.
Fragebogen AKS
In
nur fünf Minuten ausfüllen per Fax an 42 25 60 78 zurücksenden
Angaben zum Hausprojekt
Name
des Hausvereins (optional):
Straße,
Hausnummer:
PLZ;
Ort:
Telefon
Fax
Email
1.
Ansprechpartner
Vorname,
Name
Telefon
Fax
Email
2.
Ansprechpartner (optional)
Vorname,
Name
Telefon
Fax
Email
Wer ist Eigentümer
des Hauses?
ٱ Hausgemeinschaft (GbR)
ٱ Genossenschaft
ٱ Eigentümergemeinschaft
ٱ Städtische Wohnungsbaugesellschaft
ٱ Privater Eigentümer
ٱ Sonstiges
____________________________
Wurde das Haus
wurde bereits saniert?
ٱٱja ٱ nein
Falls ja, wurde das Haus im
Programm bauliche Selbsthilfe gefördert?
ٱٱja ٱ nein
Zeitraum der Baumaßnahme (falls bekannt)
____________________________
Sanierungsträger
(falls bekannt)
____________________________
Falls nein, ist die
Sanierung geplant?
ٱ Sanierung ist weiterhin nicht geplant
ٱ Sanierung ist geplant
Wie wird das Projekt verwaltet?
ٱ Hausinterne Verwaltung
ٱ Verwaltung durch
übergeordneten Träger (z.B. Genossenschaft)
ٱ Professionelle externe
Verwaltung
ٱ Auslagerung von Teilbereichen
(z.B. Mietenbuchhaltung)
Existiert ein Hausplenum?
ٱ Nein
ٱ Sporadisch
ٱ Regelmäßig
ٱ Nur zu wichtigen Anlässen
Generell, wie würdet Ihr Eure Hausgemeinschaft
charakterisieren?
ٱ Eigentlich existiert keine
Gemeinschaft.
ٱ In wichtigen Sachfragen
raufen wir uns zusammen.
ٱ Es gibt unterschiedlich
engagierte Gruppen und Einzelpersonen im Haus.
ٱ Wir haben den Anspruch eine
Hausgemein-schaft zu sein, aber dieser lässt sich oft nicht einlösen.
ٱ Wir treffen uns regelmäßig,
aber die Gemeinschaft beschränkt sich im wesentlichen auf die Hausorganisation.
ٱ Wir sind ein politisches
Hausprojekt und wollen gemeinsam Leben.
Gibt es Räume für soziale, kulturelle und politische Aktivitäten?
ٱٱja ٱ nein
Vielen Dank für das Ausfüllen und zurückfaxen!
Aufhebung der Westberliner
Sanierungsgebiete: Bezirke erheben Sanierungsausgleichsabgabe
Viele
Hausprojekte aus den Westberliner Sanierungsgebieten sind in den kommenden Jahren
von Sanierungsausgleichsabgaben betroffen.
|
Sanierungsgebiet
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Bezirk
|
Aufhebung
der Sanierungsatzung
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Zustellfristen
|
|
Kottbusser Tor
|
Kreuzberg
|
Juli 2002
|
Juni 2005
|
|
Chamissoplatz
|
Kreuzberg
|
September 2003
|
August 2006
|
|
Kolonnenstraße
|
Schöneberg
|
September 2003
|
August 2006
|
|
Exerzierstraße
|
Wedding
|
September 2003
|
August 2006
|
|
Koloniestraße
|
Wedding
|
September 2003
|
August 2006
|
|
Stettiner Straße
|
Wedding
|
März 2004
|
Februar 2007
|
|
Biesenthaler Straße
|
Wedding
|
März 2004
|
Februar 2007
|
|
Schulstraße
|
Wedding
|
März 2004
|
Februar 2007
|
Zur
Zeit sind die Bezirksämter im Westteil Berlins mit der Abwicklung der noch verbliebenen
Sanierungsgebiete befasst. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass für alle
Grundstücke, die aus der Sanierungsbindung entlassen werden, eine Ausgleichsabgabe
zu zahlen ist. Mit dieser Ausgleichsabgabe sollen sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen
abgeschöpft werden.
Die
Höhe der Ausgleichsabgabe kann je nach Grundfläche und Sanierungsgebiet mehrere
zehntausend Euro betragen, die im schlechtesten Fall in voller Höhe sofort
fällig werden. Für Selbsthilfeprojekte mit geringen Kapitalrücklagen ist es
deshalb besonders wichtig, rechtzeitig zu reagieren.
Die
Bescheide müssen spätestens drei Jahre nach Aufhebung der Sanierungssatzung
zugestellt werden. Für das Sanierungsgebiet Kottbusser Tor laufen die Zustellfristen
daher Anfang 2005 aus.
Wir
haben eine Liste von betroffenen Wohnprojekten zusammengestellt. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass auf
der Liste noch Projekte fehlen, sie sich in einem der oben angegebenen
Sanierungsgebiete befinden,
Folgende
uns bekannte Projekte sind betroffen:
Admiralstraße
15
Admiralstraße
17
Admiralstraße
21
Dresdener
Str. 27
Dresdener
Str. 117
Fraenkelufer
22
Manteuffelstr.
20
Mariannenstr.
48
Luisenstadt
Genossenschaft (insgesamt 14 Häuser)
Naunynstr.
58
Waldemarstr.
114 SF
Wir empfehlen allen betroffenen
Projekten, nach Eingang des Bescheids zunächst eine Anhörung im Bezirksamt
abzuwarten. Oft werden sich im Rahmen der Anhörung Wege finden lassen, den
Ausgleichsbetrag zu mindern oder ein Tilgungsdarlehen zu vereinbaren. Nach der
Anhörung kann zudem Widerspuch gegen den Bescheid eingelegt werden. Dieser
Widerspruch muss nicht begründet werden.
Den betroffenen Projekte
bietet der AKS bei Bedarf eine Gesprächsrunde zur Abstimmung des weiteren
Vorgehens an. Alle Interessierten können sich
telefonisch mit dem AKS in Verbindung setzen.
„Solidaritätsfonds
für Berliner und Brandenburger Hausprojekte“
Seit Frühsommer 2005 diskutieren einige Protagonistinnen der
Baulichen Selbsthilfe über die Möglichkeiten, einen Solidaritätsfonds zu
finanzieren, der auch relativ mittellosen Menschen ermöglichen soll, Projekte
des selbstbestimmten Wohnen und Lebens mit zu gestalten.
Hauskauf und Sanierung sind ja über den Markt der
Finanzdienstleistungen finanzierbar, wenn mindestens ein Anteil von 10% eigener
Mittel einsetzbar ist. Doch auch über diese 10% Eigenkapital verfügen viele
Menschen nicht. Ziel des Solifonds ist es, diese Gelder revolvierend, also im
Rahmen zinsloser Kredite, solidarisch aufzubringen.
Die Gruppe:
Barbara
Oesterheld, Berliner GRÜNE
Gertrud Trisolini,
Genossenschaft Luisenstadt e.G.
Pit Weber,
Selbstbaugenossenschaft e.G.
Gert Behrens,
Berlitax
Florian
Schöttle, AKS
Fabian Tacke,
stadterneuerung.de
et alt.
Grundlage und Ziele
Im Förderprogramm „wohnungspolitische Selbsthilfe“ hat
das Land Berlin in den letzten 20 Jahre etwa 300 Berliner Selbsthilfegruppen mit
erheblichen Baukostenzuschüssen unterstützt, wenn diese die Möglichkeit
hatten, ihr Mietshaus zu erwerben oder langfristig zu pachten.
Das ist nun vorbei. Einige Wohnprojektentwickler bemühen
sich um Lückenschließung, aber vor allem denjenigen, die auf eine innerstädtische
Infrastruktur und auf lokale Solidarität an ihrem Wohnort angewiesen sind, ist
die Realisierung ihrer Lebensvorstellung nun unmöglich, da sie in der Regel
nicht über das notwendige Kapital oder Einkommen verfügen, um sich an
ausschließlich frei finanzierten Projekten zu beteiligen.
Die neue Wohnprojekteszene beschränkt sich daher auf
Eigentumsbilder und besserverdienende Genossenschaftsidealisten.
Wir, eine Gruppe aus Vertretern von
Selbsthilfegenossenschaften und Vereinen, ehemaligen Sanierungsbeauftragten,
Selbsthilfearchitekten, Projektentwicklern und Baupolitikern, empfinden diese
Situation als unbefriedigend und ungerecht. Wir greifen deshalb die altbekannte
Idee eines solidarischen Fonds auf und wollen ihn zum Leben bringen.
Wir schlagen vor, dass die bestehenden Projekte Beträge in
Form von Bürgschaften, Spenden oder Darlehen in einen solchen Fonds fließen
lassen.
Die Vergabe dieser Mittel soll nach festgelegten
transparenten Kriterien erfolgen.
Mit Geldern aus dem Fonds sollen beispielsweise sowohl neue
Wohnprojekte beim Erwerb von Grundstücken, als auch bestehende Gruppen bei
kurzfristigen finanziellen Schwierigkeiten (größere Instandhaltungen etc) oder
beim Erwerb von bisher gepachteten Häusern, unterstützt werden.
Bei beiden Gruppen ist das notwendige Eigenkapital häufig
nur in zu geringem Umfang vorhanden, hohe laufende Kreditraten sind kaum
aufzubringen und neue Kredite von Banken sind zunehmend schwerer zu erhalten.
Bevor
Gelder aus dem Fonds bereitgestellt werden, muss die jeweilige Gruppe
nachweisen, dass sie alle eigenen Mittel ausgeschöpft hat und in der Lage ist,
das Geld in einem bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen.
Drei Säulen der
Solidarität
Der Fonds soll sich speisen aus drei verschiedenen Quellen,
die der Finanzierung oder Unterstützung der Fonds-Idee dienen. Jede dieser drei
Formen ist bereits bekannt und wird in Einzelfällen auch praktiziert.
Als erste Form der
Unterstützung ist an die Übernahme von Bürgschaften gedacht: Bestehende
Projekte oder auch Einzelpersonen können durch Übernahme von kleineren Bürgschaften
für neue Projekte deren Erwerbs- oder Sanierungsdarlehen absichern und damit
Hilfe zur Selbsthilfe leisten. (Diese Idee ist besonders durch das Modell des
„Freiburger Syndikats“ bekannt.
Als zweite Form der
Unterstützung soll der Fonds sich speisen aus freiwilligen Einzahlungen
bestehender Wohnprojekte oder sonstiger Förderer des Selbsthilfegedankens.
Um die Einzahlungsbereitschaft zu erhöhen, soll mit der zuständigen
Senatsverwaltung über die Möglichkeit verhandelt werden, Bindungen aus
laufenden Förderverträgen zu erlassen, wenn Zahlungen in den Fonds geleistet
werden. (z.B. Belegungsbindung, zusätzliche Mietpreisbindungen für Mieter oder
Umwandlung von Gemeinbedarfsfläche in Gewerbefläche). Dies hätte für viele
Gruppen den Vorteil von vorzeitigen Grundbuchbereinigungen und damit eine größere
Kreditwürdigkeit.
Ein weitere hohe Motivation für Spender wäre gegeben, wenn
das Land Berlin für jeden gespendeten Euro einen weiteren dazu gebe,
beispielsweise aus dem Stadtumbau Bundesförderung, der Wohnungsbauförderung
des Bundes oder einem Anteil aus der Ausgleichsabgabe, die bei der Entlassung
aus der Sanierung zu zahlen ist..
Die Höhe der Einzahlungen oder Ratenzahlungen zur Ablösung
von Bindungen, könnten beispielsweise
bei 1% des erhaltenen Zuschusses liegen. Diese Einzahlungen müssen nicht als
Gesamtbetrag erfolgen, sondern können über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren
verteilt werden. Dies wäre eine laufende monatliche Belastung von 0,03 €/m²
bis 0,05 €/m² pro Projekt.
Die dritte Form der
Unterstützung wäre die Vergabe von Darlehen. Dies kann auf indirektem Weg
geschehen, indem bestehende Projekte bereit sind z.B. ihre Rücklagen zu einem
geringen Zinssatz bei einer Bank anzulegen, die wiederum zinsgünstige Darlehen
an andere vergibt.
Die Darlehensvergabe ist aber auch als direkte Form der
Unterstützung neuer Projekte denkbar. Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind
dann unmittelbar miteinander verbunden. Diese Form kommt sicher nicht für größere
Beträge in Frage, sondern z.B. für die Beseitigung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen
bei Instandsetzungen oder Modernisierungen.
Rechtsform des Fonds
Als Rechtsform ist eine gemeinnützige Stiftung vorgesehen.
Diese Form hat den Vorteil, dass die Spenden bis zu einer bestimmten Höhe
steuerlich absetzbar sind. Andererseits können jedoch zinsgünstige Darlehen
dann wiederum nur für die gemeinnützigen Stiftungszwecke ausgegeben werden.
Ein solcher Stiftungszweck könnte beispielsweise die Förderung
bestimmter benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie z.B. Jugendlicher,
Behinderter, älterer oder einkommensschwacher Menschen sein. Ebenso ist es der
Stiftung möglich, bestimmte ökologische Maßnahmen oder andere gemeinnützige
Projekte (z.B. Kitas,) zu fördern.
Vor der Gründung einer neuen Stiftung soll die Möglichkeit
geprüft werden sich einer bestehenden Stiftung anzuschließen und in dieser
beispielsweise ein Sondervermögen für Wohnprojekte in Berlin aufzubauen.
Vergabe von Geldern
Zuschüsse sollen nicht vergeben werden.
Die Vergabe von Darlehen an nicht-gemeinnützige Gruppen wäre
nur im Rahmen der Vermögensverwaltung der Stiftung möglich, wenn marktüblich
Darlehensbedingungen vorliegen. Die Vergabe solcher Darlehen wird i.d.R. daher
nicht erfolgen können, da dann auch eine bankübliche Bonitätsprüfung
Voraussetzung wäre. Für die Vergabe solcher Darlehen wäre die Zusammenarbeit
mit einem zugelassenen Kreditinstitut sinnvoll. Die Stiftung könnte
beispielsweise bei der Bank Gelder mit einem geringen Zinssatz hinterlegen,
welche diese nach einer banküblichen Prüfung und mit einem
Verwaltungsaufschlag an Projekte als zinsgünstige Darlehen weitergibt.
Im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung kann die Stiftung jedoch
Grundstücke erwerben und Nutzergruppen in Erbpacht zur Verfügung stellen. Bei
einem Erbpachtzins von 4% p.a. des Kaufpreises, reduziert sich die jährliche
Belastung im Vergleich zum Kapitaldienst (Zins und Tilgung) bei eigenem Kauf,
welcher zusammen mindestens 6% p.a. betragen würde, um über 30%.
Für alle Einzahler gilt, dass nur sie auch von Auszahlungen
aus dem Fonds profitieren können. D.h. nur eine Gruppe die eingezahlt hat, kann
Unterstützung aus dem Fonds erwarten.
Dies gilt allerdings nicht für neue Projekte. Diese können
nur dann eine Unterstützung erhalten, wenn sie eine sichere Rückzahlung gewährleisten.
Denn oberstes Gebot bei der Gewährung von Finanzmitteln ist die Sicherstellung
der Rückzahlung, damit es ein revolvierender Fonds wird.
In
die inneren Angelegenheiten der zu unterstützenden Projekte mischt sich der
Fonds nicht ein. Die Vergabe kann jedoch mit inhaltlichen Auflagen verbunden
werden, auch um sicherzustellen, dass das Projekt später auch in den Fonds
einzahlt.
Die Rückzahlung von Darlehen ab einer bestimmten Höhe muss
sichergestellt werden, ggf. durch Eintragung in das Grundbuch.
Dies wäre am ehesten durch die Vergabe von Erbbaurechten zu
gewährleisten (s. o.). In diesem Fall ist die Rückzahlung durch den Erbbauzins
gewährleistet.
Im Erbpachtvertrag können diverse Vereinbarungen zur Nutzung
getroffen werden, z.B. das immer 75% der Nutzer der jeweiligen Rechtsform des Pächters
angehören müssen, um den Wohnprojektcharakter und die Mitbestimmung der Nutzer
zu sichern.
An der Vergabe des Geldes sollen alle beteiligt werden, die
auch Einzahlungen geleistet haben. D.h. es muss ein Vergabeausschuss gebildet
werden, den die vergebende Stiftung als Beirat
o.ä. anerkennt.
Zahlungen aus dem Fonds können nur geleistet werden, wenn
die Empfänger dem Satzungszweck entsprechen. (Muss noch konkretisiert werden)
Zu beachten ist, dass der Fonds selbst keine Bankgeschäfte
betreiben darf, um nicht mit der Bankenaufsicht in Konflikt zu geraten.
Fazit und weiteres
Vorgehen
Eine neue Qualität wäre es, wenn durch die Solidarität
bestehender Hausprojekte, neuen Gruppen Grundstücke für ihr Projekt zur Verfügung
gestellt werden können. Diese können sie für die Umsetzung ihrer Ideen
nutzen.
Dabei wäre die Überlassung des Grundstücks per Erbpacht
die sicherste Lösung, sowohl langfristig einen Rückfluss für den Fonds zu gewährleisten.
Da der Fonds jedoch möglichst breit angelegt sein soll,
sollen andere Beteiligungs- und Fördermöglichkeiten nicht ausgeschlossen
werden.
Akteure aus dem Umfeld der ehemaligen Selbsthilfeförderung
sollen zur Unterstützung kontaktiert werden, um die Idee eines Projektefonds
auf eine breitere Grundlage zu stellen. Mit bestehenden Stiftungen und
Kreditinstituten sollen Gespräche geführt werden, inwieweit diese zur
Umsetzung dieser Ideen beitragen können.
Nicht zuletzt müssen Gespräche mit der Senatsverwaltung und
den politischen Parteien geführt werden.
10.2.2007
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